Allgemeine Geschäftsbedingungen der ballin technology
Softwareentwicklung- und Vertrieb
§ 1 Geltung der AGB
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen des Verwenders erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich durch uns bestätigt werden.
§ 2 Angebot oder Vertragsschluss
Angebote sind - auch in Prospekten, Anzeigen usw. -freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten.
Der Käufer ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Verkaufsangestellte des Verwenders sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 Preise
Die von uns angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Versendungskosten. Wenn keine andere Zahlungsmodalität schriftlich vereinbart wird, liefern wir per Vorauskasse auf Kosten des Auftragsgebers.
Soweit zwischen Vertragsschluss und Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise.
§ 4 Lieferzeiten
Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung und sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung des Verwenders. Teillieferungen sind zulässig.
§ 5 Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.
Auf schriftlichen Antrag des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
Innerhalb der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung wird mangelhafte Ware unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nachgebessert oder nach unserer Wahl Ersatzlieferungen vorgenommen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Erst bei fehlgeschlagener Nachbesserung können sonstige Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter oder gedruckter Form kann keine Gewähr übernommen werden. Sofern im Einzelfall durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung dennoch eine Gewähr übernommen wird, bezieht sich dies nur auf die Richtigkeit des Datenbestandes zur Zeit der Lieferung.
Sofern Dateien und Informationen von Dritten (Behörden oder sonstige priv. oder öff. Auskunftsstellen) stammen und durch uns übernommen werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen.
Mängel sind durch den Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, müssen unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden. Mangelhafte Liefergegenstände sind auf eigene Kosten vom Käufer an uns zu versenden oder zur Besichtigung bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verwender aus. Der Verwender steht dem Käufer nach besten Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisse zur Verfügung. Er haftet hierfür jedoch nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für Schäden, für die wir nach der vorstehenden Bestimmung haften, wird unsere Ersatzpflicht auf das Dreifache des Kaufpreises begrenzt.
Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind. Eine Haftung für übliche Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei Nichtbefolgung unserer Benutzungsanweisungen und Veränderungen an den Produkten, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
Zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung sind wir nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Ohne unsere schriftliche Zustimmung sind Ansprüche, die sich gegen uns richten, nicht abtretbar und können nur vom Käufer geltend gemacht werden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die dem Verwender aus jedwedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig nach dem Rechnungswert auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollem Umfang an uns ab. Der Käufer ist bereits jetzt widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offenzulegen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten trägt der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Hausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 8 Zahlung
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem entsprechenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Es wird vereinbart, dass wir für jede Mahnung, deren Kosten vom Käufer zu tragen sind, einen Pauschalen Mahnkostenbetrag von 10,00 DM erheben können.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Im übrigen sind wir in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitbar sind.
§ 9 Schutz- und Urheberrechte
Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten, falls er Kenntnis einer Verletzung von Gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt erhält. Die Regelung solcher Ansprüche und Verteidigung des Käufers gegen Ansprüche des Rechtsinhabers wird durch uns auf eigene Kosten geregelt, soweit die Verletzung unmittelbar durch ein von uns geliefertes Produkt entstanden ist. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Käufer das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, sind wir nach eigener Wahl berechtigt, das Produkt so abzuändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurückzunehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten.
Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzgesetzen resultieren, ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
Unsere Programme und die dazugehörenden Dokumentationen sind für eigenen Gebrauch des Käufers, der eine einfache, nicht übertragbare Lizenz erhält, bestimmt. Ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung darf der Käufer weder Programme noch Dokumentationen Dritten zugänglich machen. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden, eine Haftung oder ein Kostenersatz durch uns für solche Kopien ist ausgeschlossen. Sofern Originale einen auf den Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Käufer auch auf Kopien anzubringen.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Heusenstamm.
Soweit der Käufer zu dem in § 24 AGBG bezeichneten Personenkreis gehört, wird Heusenstamm als Gerichtsstand vereinbart.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt für diese Geschäftsbedingungen und den gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem
Vertragspartner. Die Anwendung des "Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG)" und des "Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG)" wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 11 Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die betroffenen Bestimmungen sind so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.